Politique d’expédition

Die Lieferung erfolgt per LKW oder per Post ans Domizil oder auf die Baustelle des Kunden. Der Transportkostenanteil wird auf der Auftragsbestätigung separat ausgewiesen. Die Lieferung versteht sich inkl. Ablad (Parkplatz / Talstation), jedoch ohne Einbringung. Falls die Montage/Installation vereinbart ist, ist eine Anfahrt im Transportpreis eingeschlossen. Jede weitere Anfahrt wird separat verrechnet. Die Entsorgung der Palette/Verpackung ist Sache des Kunden und geht auf dessen eigene Kosten.

Die Angabe von Lieferterminen durch SkyPergola ist unverbindlich. SkyPergola bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine, garantiert diese aber nicht. Jegliche Schadenersatzforderungen oder ein Rücktritt aufgrund der Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt. Auf Wunsch des Kunden und sofern dieser Wunsch vom Kunden bei Vertragsabschluss gegenüber SkyPergola kommuniziert wurde, kann die Ware bei der Geschäftsniederlassung der Planzer in Regensdorf abgeholt werden. Der konkrete Abholungsort wird dem Kunden auf Nachfrage hin bekannt gegeben. Auch im Fall einer Abholung durch den Kunden garantiert SkyPergola indes keine Termine und lehnt Schadenersatzforderungen aufgrund von Verspätungen der Abholmöglichkeit durch den Kunden ab.

Bei Lieferung durch SkyPergola ist SkyPergola zu Teillieferungen berechtigt. Ein Lieferdatum kann nur eingehalten werden, wenn der Kunde seinen Pflichten nachkommt und die für die Lieferung und ggf. Montage/Installation erforderlichen Informationen zum vereinbarten Zeitpunkt, oder wenn kein Zeitpunkt vereinbart ist, mind. 14 Werktage im Vorfeld, bei SkyPergola eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist SkyPergola nicht länger an einen vereinbarten Liefertermin gebunden. Sofern keine Vereinbarung bezüglich eines Liefertermins besteht, liefert SkyPergola, sobald die Ware verfügbar ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er seine Mitwirkungspflichten, ist SkyPergola berechtigt, sämtlichen daraus entstandenen Schaden geltend zu machen.

Sofern die Montage/Installation besondere (bauliche oder organisatorische) Maßnahmen wie bspw. die Nutzung eines Krans oder das Öffnen von Bauteilen erfordert, ist SkyPergola bei Vertragsabschluss zu informieren. SkyPergola ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, entsprechende Maßnahmen selbst oder durch Dritte zu tätigen oder organisieren zu lassen. Jegliche dadurch entstehenden Kosten gehen direkt zulasten des Kunden. SkyPergola behält sich das Recht vor, bezüglich solcher Leistungen nicht direkt Vertragspartei zu werden, sondern diese Arbeiten im Namen des Kunden bei Dritten in Auftrag zu geben. In jedem Fall hat der Kunde dafür zu sorgen, dass eine einwandfreie Montage/Installation durch SkyPergola oder einen Vertragspartner oder eine Hilfsperson von SkyPergola möglich ist. Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass der Untergrund und eventuell notwendige Strom- und Wasserzuleitungen ordnungsgemäß und in Einhaltung sämtlicher Vorgaben von SkyPergola existieren und bei der Abnahme ein professioneller und ggf. konzessionierter Elektriker zugegen ist. Ein betriebsfähiger, zum Gerät geführter Wasserschlauch zum Auffüllen des Whirlpools/Swimspas ist ebenfalls Voraussetzung. Sofern das gelieferte Produkt anlässlich der Auslieferung nicht gleichzeitig in Betrieb genommen werden soll/kann, werden eventuelle Mehraufwendungen (bspw. durch eine erneute An- und Rückfahrt) separat in Rechnung gestellt. Die Verantwortung für das Vorliegen von Bewilligungen (von Gemeinde, Nachbarn, Vermieter etc.) liegt vollumfänglich beim Kunden. SkyPergola übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung, und das Fehlen einer Bewilligung o.ä. hat auch keinen Einfluss auf den Bestand des Vertrages zwischen SkyPergola und dem Kunden.